Aussteller haftet nicht für Sturz von Balance Board bei Messe
Gericht weist Schadensersatzklage nach Messeunfall ab Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 26. Mai 2026 (Az. 32 O 10198/25) eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Balance Board auf einer Freizeitmesse rechtskräftig abgewiesen. Der Kläger besuchte im Jahr 2024 eine Freizeitmesse in München. Die beklagte Herstellerin präsentierte dort ein
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